Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 24.04.2015, 17:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbanspruch verjährt?

Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich Ihre Hauptfrage nicht ganz verstehe.

Gemäß Ihrer Einführung wurde das Erbe zwar ausgeschlagen, diese Ausschlagung war aber nicht rechtskonform - also nichtig. Somit musste das Erbe doch angetreten werden und die Güter wurden in Ihren Besitz übergeben. Somit hätte Ihr Bruder auch das entsprechende Vermögen geerbt.

Da dieser Fall aber leider die Möglichkeiten eines kostenlosen Forums übersteigt, kann ich doch nur raten gemeinschaftlich einen Anwalt aufzusuchen, da ja alle drei Kinder von dieser Streitigkeit betroffen sind!


Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach!
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten