Zitat:
Zitat von Achim
Unser Mietvertrag bezieht sich bzgl. Heiz- und Warmwasserkosten lediglich auf die Heizkostenverordnung §7, Absatz 2 und §8, Absatz 2; mit leicht geänderten, inhaltlich identischen, Formulierungen.
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Konkretisierung:
Unser Mietvertrag zitiert in seiner Anlage bzgl. Heizung und Warmwasser lediglich
§ 2 BetrKV - Aufstellung der Betriebskosten:
- 2. Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören...
- 3. Die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören...
- 4. Die Kosten
a) des Betriebes der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; hierzu gehören...
NICHT b), c) oder d)
- 5. Die Kosten
a) des Betriebes der zentralen Warmwasserversorgungsanlage; hierzu gehören...
NICHT b) oder c)
- 6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) ...;
NICHT b) oder c).