Hallo,
gemäß
§ 1923 BGB Erbfähigkeit - Erbrecht kann jeder lebende Erbe werde.
Sollte der Erbe jedoch minderjährig sein, braucht es zusätzlich das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters.
Die Beerdigungskosten zahlen die Erben gemeinschaftlich aus der Erbmasse:
§ 1968 BGB Beerdigungskosten - Erbrecht
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach