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Alt 30.04.2015, 08:53
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbteihenvolge und Höhe

Hallo,

gemäß § 1923 BGB Erbfähigkeit - Erbrecht kann jeder lebende Erbe werde.

Sollte der Erbe jedoch minderjährig sein, braucht es zusätzlich das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters.

Die Beerdigungskosten zahlen die Erben gemeinschaftlich aus der Erbmasse:
§ 1968 BGB Beerdigungskosten - Erbrecht

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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