Kurzum: JA! Diesen Anspruch haben Sie als leibliches Kind immer!
Die einzigen Gründe, warum der Pflichtteil entzogen werden könnte, wären die folgenden:
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung - Erbrecht Ratgeber
Ich würde Ihnen raten sich anwaltlichen Beistand zu holen, sollten Sie sich wirklich im Testament benachteiligt fühlen!