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Alt 30.04.2015, 15:54
Achim Achim ist offline
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Standard AW: Heiz- und Warmwasserkosten als Fernwärme

Hallo Herr / Frau Regenmacher,

danke für den Hinweis.

Würde eine Vereinfachung der Frage nach Fernwärmeabrechnungsmöglichkeit beantwortbar und für das Forum interessant sein? Falls ein Vermieter nur exakt das abrechnen darf, was im Mietvertrag steht?

Der Mietvertrag zählt (wörtlich) einige Punkte aus der Betriebskostenverordnung auf - ohne auf die Verordnung selbst zu verweisen.

So finden wir im Mietvertrag u.a. folgende Punkte...
Punkt 4 nur mit dem Unterbuchstaben a). Der für Fernwärme interessante Unterbuchstabe c) 'der eigenständig gewerblichen Lieferung...' fehlt; ebenso wie die übrigen Unterbuchstaben b) und d).

Punkt 5 nur mit dem Unterbuchstaben a). Der für Fernwärme interessante Unterbuchstabe b) 'der eigenständig gewerblichen Lieferung...' fehlt; ebenso wie der Unterbuchstabe c).

Punkt 6 nur mit dem Unterbuchstaben a). Der für Fernwärme interessante Unterbuchstabe b) 'bei der eigenständig gewerblichen Lieferung...' fehlt; ebenso wie der Unterbuchstabe c).

Alle übrigen Punkte der Betriebskostenverordnung und unseres Mietvertrages betreffen die Heiz- und Warmwasserkosten nicht; inkl. Punkt 17. 'Sonstige Betriebskosten' in dem 'Heiz-/Warmwasserkosten' oder 'Fernwärme' / 'Nahwärme' in unserem Mietvertrag ebenfalls nicht erwähnt werden.

Vielen Dank im Voraus.
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