Hallo,
stellen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Stundung der Steuerschuld und legen Sie als Begründung nachvollziehbar dar, warum die Erbschaftsteuer jetzt noch nicht entrichtbar ist und wann Sie diese voraussichtlich begleichen können.
Diverse Quellen gibt es dazu im Internet, z.B. hier:
Muster-Schreiben: Antrag auf Stundung
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach