Gilt die 90% Regel auch wenn Erbe und Mieter identisch sind?
Ich (Neffe) erbe alleine eine an mich (bereits seit 15 Jahren) vermietete Wohnung.
Gilt auch im Fall das Erbe und Mieter die selbe Person sind die Regelung wonach nur 90% des Immobilienwertes bei der Besteuerung angesetzt werden?
(Mir ist die Motivation des Gesetzgebers hier nicht klar aber ich gehe davon aus das der Wert niedriger angesetzt wird da bei einer Vermietung üblicherweise die Umwandlung in Geld schwieriger/unberechenbarer ist... ? )
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