AW: Badezimmerfenster undicht
Hallo micryv,
eine Beteiligung an den Reparaturkosten würde ich nach der Schilderung auch ausschließen. Zusätzlich trägt der Vermieter die Beweislast, das bedeutet, dass er Euch den Schaden nachweisen muss.
Problematisch könnte es jedoch beim Auszug werden, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht. Hier haben Vermieter bei solchen Vorfällen gerne die Hand drauf.
Dennoch sehe ich Euch im Recht und würde mich an den Kosten nicht beteiligen. Das Thema Kaution steht damit vorerst auf einem anderen Blatt Papier ...
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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