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Alt 26.10.2009, 11:25
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erlaubte Inhalte von Mietverträgen

Hallo dac01,

meines Wissens nach ist eine "normale" Abnutzung innerhalb der Mietkosten berücksichtigt. Eine übermäßige Abnutzung oder selbst verschuldete Schäden hingegen können auf den Mieter umgelegt werden. Dies sieht auch der Mieterverein Hamburg so:

Zitat:
Zitat von Mieterverein
Abnutzung: Die normale, durch den Vertragszweck gedeckte Abnutzung der Wohnung durch den Mieter und seine Mitbewohner, Angehörigen, Besucher etc. muss der Vermieter entschädigungslos hinnehmen. Hierfür erhält er die Miete. Übermäßige Abnutzung verpflichtet den Mieter allerdings zum Schadensersatz.
Somit ist nach meinem Kenntnisstand diese Klausel nicht in Ordnung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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