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Alt 20.05.2015, 11:24
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mutter starb, Stiefvater schweigt, kein Testament

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass Ihre Mutter mit Ihrem Stiefvater zum Zeitpunkt des Versterbens verheiratet war. Andernfalls hätte Ihr Stiefvater keinerlei Anspruch auf das Erbe!

Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gehen wir hierbei vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus, hat der Ehegatte Anspruch auf 50% des Erbes, das (Einzel-)Kind ebenfalls auf 50% des Erbes.

Ich denke diese Information sollten Sie erstmal verarbeiten und sich die nächsten Schritte überlegen.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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