Hallo,
es ist nicht ganz einfach ein gemeinschaftliches, oder "Berliner Testament" nach dem Ableben des einen Ehepartners abzuändern. Hier spielen auch mitunter die testamentarischen Formulierungen eine Rolle.
Hier können Sie einmal nachlesen, unter welchen Umständen das gemeinschaftliche Testament abgeändert werden kann:
Berliner Testament aufheben oder ändern
Der Sinn des Berliner Testaments:
Den letzten Willen gemeinsam beschließen. Sollte dieser nach Ableben eines Ehegatten einfach und willkürlich geändert werden können, wäre der Sinn ja verfehlt.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach