AW: Rechenschaft bzgl. Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes (Erblasser)
Hallo,
generell haben Sie natürlich das Recht im Zuge der Nachlasswert-Ermittlung.
Es macht auch durchaus Sinn, um z.B. Schenkungen zu Lebzeiten zu ermitteln oder Depots und Festgelder zu recherchieren, die einem möglicherweise nicht bekannt sind.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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