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Alt 07.07.2015, 15:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Rechenschaft bzgl. Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes (Erblasser)

Hallo,

generell haben Sie natürlich das Recht im Zuge der Nachlasswert-Ermittlung.

Es macht auch durchaus Sinn, um z.B. Schenkungen zu Lebzeiten zu ermitteln oder Depots und Festgelder zu recherchieren, die einem möglicherweise nicht bekannt sind.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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