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Alt 13.07.2015, 12:33
moussy moussy ist offline
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Registriert seit: 13.07.2015
Beiträge: 1
Standard Erbansprunch nach 27 Jahren geltend machen?

hallo, ich habe eine Frage, vor 29 Jahren hat meine Oma ein Testament gemacht in dem steht, das ihre älteste Tochter das Haus bekommt, diese aber auf Grund der Umarbeiten im Haus ihre jüngere Schwester nicht ausbezahlen braucht,die jüngere Tochter meine Mutter hat auf ihren anteil von damals 30000 DM verzichtet, im Testament steht, wenn meine Tante verstorben ist, ist meine Mutter die Ärbin, nun, meine Tante hat 2 Jahre danach also ca vor 27 Jahren das Testament geändert und hat einen anderen Ärben eingesetzt, somit hat sie doch ihre Schwester hintergangen, kann die Schwester ihren Anteil von huete 15000Euro einreichen oder nicht

danke für die Antwort



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