Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.07.2015, 20:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbansprunch nach 27 Jahren geltend machen?

Hallo,

der Fall liegt leider sehr weit zurück und ich befürchte, dass die Verjährungsfristen für die Erbansprüche abgelaufen sind:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Hierbei wäre jedoch noch zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Erbverzicht Ihrer Mutter schriftlich fixiert wurde.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten