Hallo,
der Fall liegt leider sehr weit zurück und ich befürchte, dass die Verjährungsfristen für die Erbansprüche abgelaufen sind:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Hierbei wäre jedoch noch zu
prüfen, unter welchen Bedingungen der Erbverzicht Ihrer Mutter schriftlich fixiert wurde.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach