AW: Mietkaution oder Bürgschaft?
Hallo StefanSelf,
der Regelfall ist Stellung der Mietkaution oder Bürgschaft, z.B. Bankbürgschaft.
Es kann auch (meist bei Studenten) eine Bürgschaft der Eltern, zusätzlich zur Mietkaution gefordert werden. Diese Bürgschaft darf sich dann aber maximal auf 3 Monatsmieten beschränken.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach
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