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Alt 24.07.2015, 20:37
kaepsele kaepsele ist offline
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Standard Einseitige Auflösung der Erbengemeinschaft möglich?

Nach der "Testamentsvollstreckung" durch meinen Halbbruder blieb noch eine Garage auf städtischem Grund (nicht verkäuflich). Ich erhielt vom Grundsteueramt den Steuerbescheid mit Nachzahlungen, da mein Halbbruder "abtaucht" und auf keinem Kommunikationskanal erreichbar ist (auch nicht für anwaltliche Einschreiben). Da ich im Testament als Erbe stehe, bekomme ich alle offenen Rechnungen zugesandt samt Vollstreckungsbeamten. Die Pacht für die letzten 2 Jahre habe ich inzwischen auch bezahlt. Nun muss eine Vertragserneuerung von beiden Erben unterschrieben werden. Nachdem mein Halbbruder für das Amt wieder nicht erreichbar war, wurde ich kontaktiert.
Für eine Rückgabe der Garage brauche ich seine Unterschrift, für eine Auflösung der Erbengemeinschaft, um aus der Haftung zu kommen sicher auch.
Gibt es eine Möglichkeit aus dieser Situation zu kommen?



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