Hallo zusammen,
vorab - wie ihr seht bin ich ein blutiger Anfänger was das Forum betrifft, für evtl. Fehler übernehme ich keine Gewähr
Zu meiner Situation:
Ausschließlich in meiner Mietwohnung im EG (2 Familienhaus, 1. OG vom Vermieter selbst bewohnt) wurden Anfang des Jahre die kompletten Fenster und Türen getauscht (Instandsetzung der alten Holzfenster nicht möglich da Rahmen verzogen etc).
Nun erhielt ich vom Vermieter die Rechnung anhand der er nun die Kosten der Mieterhöhung für die neuen Kunststoffenster wie folgt zugrunde gelegt (der Einfachheit halber mit fiktiven Beträgen):
Lieferung und Einbau der Fenster:
7 Segmente á 500,- (=3500,-)
Rolladentraverse, Abtransport etc: 2000,-
Montagekosten: 1900,-
Kosten für Bodentiefe Türelemente ("Regenablaufgitter"): 2300,-
Kosten für den Beratungsaufwand des Energieberaters: 670,-
gesamter berücksichtungsfähiger Aufwand: 10 370,-
zzgl. Mwst: 12 340,-
abzüglich bewilligter Zuschuß: 1000,-
Basisbetrag für die Berechnung der Mieterhöhung: 11 340,-
angeblich umlagefähige Modernisierungskosten: 1247,-
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Soviel zum Istzustand :-)
Nachdem ich bei einigen Punkten im Netz bereits fündig geworden bin stellen sich mir trotzdem noch ein paar Fragen inwieweit insbesondere folgende Kosten umlagefähig sind:
a) 1900,- Montagekosten
b) 2300,- Bodentiefe Türelemente
c) 670,- Beratung durch den Energieberater
Leider bin ich kein großartiger Schreiber, bei Fragen also einfach drauf los ;-)