Hallo,
die Frage wäre hier, ob Ihr Vater als befreiter (Vor)Erbe eingesetzt wurde. In diesem Fall kann er verfügen, wie er möchte. Sollte er nicht als befreiter Vorerbe eingesetzt sein, so hat er die Aufgabe den Nachlass für die Nacherben zusammenzuhalten.
Da die Pflichtteilsansprüche bereits verjährt sind (lesen Sie dazu bitte hier:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber) bleibt Ihnen nur noch der Weg zu einem Anwalt vor Ort oder kontaktieren Sie unseren Beratungsservice für eine rechtsichere Auskunft und das Aufzeigen neuer Möglichkeiten, die Ihnen ein Forum leider nicht liefern kann:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach