Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 30.07.2015, 10:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Hallo,

grundlegend wäre hier einmal zu klären, ob die Formvorschriften im Vorfeld eingehalten wurden! Denn einfach die Fenster austauschen und dem Mieter eine Mieterhöhung aufdrücken sieht der Gesetzgeber nicht vor! Hier sind drei Artikel aus unserem Mietrecht Ratgeber, die die wichtigsten Abläufe beschreiben:
- Die Modernisierung richtig ankündigen - neues Mietrecht einfach erklärt
- Modernisierung ablehnen - neues Mietrecht einfach erklärt
- Mieterhöhung nach der Modernisierung - neues Mietrecht einfach erklärt

Es gibt im Bereich der Einliegerwohnung (Sie wohnen mit dem Vermieter unter einem Dach) teils abgewandelte Vorschriften. In diesem fall bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht kann aber unser User Regenmacher helfen, ob die Modernisierungsvorschriften einheitlich Anwendung finden!

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten