Hallo,
grundlegend wäre hier einmal zu klären, ob die Formvorschriften im Vorfeld eingehalten wurden! Denn einfach die Fenster austauschen und dem Mieter eine Mieterhöhung aufdrücken sieht der Gesetzgeber nicht vor! Hier sind drei Artikel aus unserem Mietrecht Ratgeber, die die wichtigsten Abläufe beschreiben:
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Die Modernisierung richtig ankündigen - neues Mietrecht einfach erklärt
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Modernisierung ablehnen - neues Mietrecht einfach erklärt
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Mieterhöhung nach der Modernisierung - neues Mietrecht einfach erklärt
Es gibt im Bereich der Einliegerwohnung (Sie wohnen mit dem Vermieter unter einem Dach) teils abgewandelte Vorschriften. In diesem fall bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht kann aber unser User Regenmacher helfen, ob die Modernisierungsvorschriften einheitlich Anwendung finden!
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach