Hallo,
grundlegend ist zu sagen, dass Erben höherer Ordnung den Pflichtteilsanspruch Erben niedrigerer Ordnung ausschließen.
Außerdem: Nur gradlinig Verwandte haben einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Das heißt:
- Der Erblasser hat zwei Kinder A und B - beide wurden enterbt oder im Testament nicht erwähnt
- A ist bereits verstorben, hat zwei Kinder
- B lebt
In diesem Fall hätten die Kinder von A, sowie B einen Pflichtteilsanspruch.
Gibt es neben dem Neffen also noch lebende nähere Verwandte, kann dieser keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Hinzu kommt, dass ich hier auch die Gradlinigkeit der Verwandtschaft anzweifle.
Lesen Sie dazu bitte auch hier:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Vielleicht schildern Sie auch noch einmal den konkreten Verwandtschaftsverlauf des Erblassers, damit ich mir ein besseres Bild von dem Sachverhalt machen kann, denn eigentlich gilt, dass Neffen nicht pflichtteilsberechtigt sind!
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten, Erbrecht Einfach