Zitat:
Zum Stichwort Einliegerwohnung
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Von Einliegerwohnung spricht man, wenn in einem Einfamilienhaus, das der Vermieter bewohnt, im Souterrain oder Dachgeschoss eine kleine Wohnung geschaffen wurde. Das ist hier aber nicht der Fall, denn hier sind 2 vollwertige vermietete Wohnungen.
Wenn Sie mit der Abrechnung nicht zufrieden sind, dann sollten Sie die mitsamt dem dazu gehörenden Schriftverkehr dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur
Prüfung vorlegen.