Zitat:
Zitat von Regenmacher
Wenn Sie mit der Abrechnung nicht zufrieden sind, dann sollten Sie die mitsamt dem dazu gehörenden Schriftverkehr dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.
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Das wird der nächste Schritt sein, ich hoffte vielmehr auf Erfahrungen ob sich o.g. Beratungs- und Nebenkosten umlegen lassen. In den meisten anderen Fundstellen heißt es zwar das Notar- oder Architektenkosten nicht umlagefähig seien da sie durch die Planung direkt mit dem Vorhaben in Verbindung stehen.
Ein Energieberater ist zwar erforderlich um mögliche Fördermittel zu beantragen. Ob diese aber vom Vermieter beantragt werden liegt meinem Verständnis nach in seinem Ermessen, deswegen bin ich unsicher ob die Beratung auch als "direkt in Verbindung zur Maßnahme" zu verstehen ist