Zitat:
Zitat von Peter Silie
Nachdem ich bei einigen Punkten im Netz bereits fündig geworden bin stellen sich mir trotzdem noch ein paar Fragen inwieweit insbesondere folgende Kosten umlagefähig sind:
a) 1900,- Montagekosten
b) 2300,- Bodentiefe Türelemente
c) 670,- Beratung durch den Energieberater
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Nach einem Besuch beim Mieterbund hier ein Update zum Thema:
Wie schon gesagt sind die Fristen nicht eingehalten so das die 9-monatige Frist nach Ankündigung der Mieterhöhung zusteht.
a) die Montagekosten sind ebenfalls aufzuteilen nach Instandsetzung- und Modernisierungskosten. Das das schwierig umzusetzen ist steht außer Frage, es ist aber erforderlich.
b) die Türelemente stellen keine Verbessung des Wohnwertes dar und sind nicht umlagefähig.
c) die Kosten für den Energieberater sind zum einen keine
bauliche Veränderung (
§555b), zum anderen nur eine vorbereitende Maßnahme und deswegen ebenfalls nicht umlagefähig.
HTH
Pit