AW: Übergabevertrag und Pflichtteilsanspruch
Hallo,
ein Übergabevertrag hat grundlegend nichts mit dem Erbrecht zu tun. Es handelt sich hierbei meiner Meinung nach um eine Schenkung.
Sollte der Annehmende den Pflichtteilsverzicht gegenüber seiner Eltern erklären, ist dieser aber auch bindend.
Für mich bedeutet diese Klausel:
Wenn du Gegenstand oder Summe "X" bekommst, verzichtest du darauf, deinen Pflichtteil geltend zu machen, sollte ein Elternteil sterben.
Dies schließt rein theoretisch den Sohn aber nicht als Schlusserben aus, sollte der Vater auch versterben.
Hierbei ist dann auch relevant, was testamentarisch geregelt ist, denn grundlegend handelt es sich bei einer Übergabe um eine Schenkung! Diese kann auf das Erbe der Schwester angerechnet werden.
Sie sehen, dass der Fall möglicherweise komplexer ist, als Sie gerade ahnen. Ich kann daher nur empfehlen, sich über die Folgen der Übergabe und auch der testamentarischen Erbfolge vom betreuenden Notar/Anwalt ausführlich aufklären zu lassen!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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