Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung
Hallo,
folgender Sachstand:
Ältere Verwandte ist vor ca. 1 1/2 Jahren verstorben, hat kein Testament hinterlassen.
Offenbar sind 4 Miterben in der Erbengemeinschaft, zumindest EIN Erbschein (25%) ist (an unsere Seite) erteilt worden.
Ein weiterer potentieller Miterbe scheint dem Gericht jedoch nicht die für die Erteilung eines Erbscheins an ihn nötigen Unterlagen beibringen zu können / zu wollen. Er hat nun, so heißt es, das zweite mal einen Antrag beim Nachlassgericht gestellt.
Das heißt doch wohl, daß der erste Antrag abgelehnt worden ist?
Dieser Miterbe bemüht sich auch sonst nach Kräften die Auseinandersetzung "auszubremsen".
Wie lange kann er dieses Spiel treiben?
Wie konnte das Nachlassgericht über die Höhe des Teilerbes entscheiden, ohne zu wissen, ob der erwähnte Miterbe überhaupt jemals die Unterlagen beibringen wird um damit seine Erbberechtigung zu beweisen?
Es handelt sich um eine Immobilie, die veräußert werden soll, und die durch jahrelange Nichtnutzung auch nicht gerade an Wert gewinnt.
Vielen Dank.
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