Hallo,
da kein Testment vorliegt, sollte eigentlich Klarheit bestehen, wer erben kann und wer nicht. Mich verwirrt nämlich stark die Fomrulierung "potentieller Miterbe".
Denn es gilt: Liegt kein Testament vor, erben die nächsten gradlinigen Verwandten (ggf. neben dem Ehegatten).
Von daher sollte eigentlich klar sein, wer Erbe ist und wer nicht und mit diesen Personen müssen Sie sich auseinandersetzen, was sich des öfteren schwieriger erweist, als erwartet.
Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur Erbengemeinschaft:
Erbengemeinschaft (Gesamthandsgemeinschaft) - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber
Kurzfassung: Die Erbengemeinschaft kann erst aufgelöst werden, wenn sich
alle Erben einig sind. Somit kann dies noch einiges an Zündstoff mitbringen und die Druckmittel gegenüber der Miterben sind leider begrenzt.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach