Hallo,
die Erbengemeinschaft hat immer die Aufgabe angeordnete Vermächtnisse zu erfüllen. Lesen Sie dazu bitte hier. Insbesondere auch die Anmerkungen zu den einzuhaltenden Fristen:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber
Ich empfehle auch Ihnen eine anwaltliche Beratung, bzgl. der Höhe des möglichen Anspruchs, damit Sie keine Frist versäumen oder Ihr Antrag z.B. nicht den Formvorschriften entspricht:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach