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Alt 14.08.2015, 18:23
Erbhelfer Erbhelfer ist offline
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Standard AW: Potentieller Miterbe verhindert Erbauseinandersetzung

Hallo,

leider ist aus unserer Sicht eben nicht so klar, wer erbberechtigt ist.
Es bestehen Zweifel, was den "potentiellen Miterben" betrifft. Dieser kann offenbar die zur Erteilung eines Erbscheins nötigen Unterlagen (Stammbuch, andere Herkunftsbeweise) dem Nachlaßgericht nicht vorlegen. Dafür spricht auch, daß er nun zum zweitenmal einen Erbschein beantragt haben soll. Das deutet doch darauf hin, daß er das erste mal vom Gericht nicht als erbberechtigt angesehen wurde?

Meine Fragen sind nun:
1.) Wie konnte das Gericht trotzdem über die Höhe des Anteils (25%) an uns entscheiden?
2.) Wie lange kann der erwähnte potentielle Miterbe eine endgültige Erbauseinandersetzung, hier zwecks Verkauf der Immobilie hinauszögern?

Vielen Dank.
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