Hallo,
so drehen wir uns leider im Kreis! Bitte lesen Sie einmal diesen Artikel, wer überhaupt nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Vielleicht teilen Sie hier im Forum dann auch nochmal die Hinterbliebenen und Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser mit. Andernfalls kann ich Ihnen leider keinen Ratschlag geben.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach