Hallo,
generell gilt: Alle Testamente müssen dem Nachlassgericht ausgehändigt werden, da dies für die Testamentseröffnung verantwortlich ist. Die gilt ebenso für ein notarielles Testament. Hier ist es Aufgabe des Notars, dies beim Nachlassgericht zu hinterlegen!
Eine Ausnahme besteht nur in Baden-Württemberg, wo nicht die Gerichte, sondern die Notare für die Nachlassangelegenheiten zuständig sind.
Wie das ganze ordnungsgemäß abzulaufen hat, können Sie hier nachlesen:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber
Die ganzen Aussagen Ihrer Verwandten halte ich deshalb einmal vorsichtig formuliert für "fragwürdig".
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach