AW: Wenn der Arbeitgeber stirbt
Hallo,
leider habe ich mit einem solchen fall noch keine Erfahrungen gemacht. Ich empfehle Ihnen daher sich an das zuständige Nachlassgericht zu wenden! Dies ist eine Unterabteilung des Amtsgerichts, welches die Nachlassangelegenheiten regelt!
Hier wird man Ihnen sicher Auskunft geben können!
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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