AW: Schenkung / Späteres Erbe ausschlagen?
Hallo,
das ist meines Erachtens nach möglich. Sie sollten nur aufpassen, ob es neben Ihrer Frau noch weitere Pflichtteilsberechtigte Angehörige gibt.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen sich heir auch noch einmal von einem Anwalt oder ggf. dem Notar ausgiebig beraten zu lassen, der die Umtragung im Grundbuch vollzieht.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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