AW: Vermieter versäumt Miete abzubuchen
Oh, ich glaube nicht, dass ich, wenn ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe, noch darauf aufpassen muß, dass der Vermieter die Miete auch einzieht. Ich muß lediglich, meines Erachtens, zum fälligen Zeitpunkt ein gedecktes Konto haben, so dass der Betrag eingezogen werden kann. Das war zu dem Zeitpunkt auch der Fall. Und es muß mir nicht unbedingt auffallen, da das nicht die einzige Kontobewegung ist.
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