Hallo Conny,
leider ist die Frage sehr oberflächlich gestellt und ich antworte mal, indem ich ein paar Sachverhalte annehme: Sie sind kinderlos und haben keine Geschwister
Sollte kein Testament vorhanden sein, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies bedeutet, dass zuerst die Nachkömmlinge erben. Gibt es keine Nachkömmlinge (Kinder) erben die Eltern, dann die Geschwister, usw. ...
Lesen Sie dazu bitte auch hier:
Die gesetzliche Erbfolge
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach