also eine Verzichtserklärung habe ich nicht unterschrieben. Ich frag mich nur, was ich für Rechte bzgl. einer Abrechnung habe. Wenn ich das richtig verstehe, muss der Vermieter z.B. das Jahr 2007 bis Ende 2008 abrechnen, sonst hat er keine Ansprüche bzgl. Mehrkosten. Richtig?
Oder was meinst du mit "diese verfallen"?
Mir kommen die
Betriebskosten nur sehr hoch vor, daher meine eigentliche Frage, ob ich überhaupt einen Anspruch auf eine Auflistung habe (jährlich?)?
Grüße
Frank