Hallo Saskia,
ich kann Ihre Frage kurz und knapp beantworten:
Ja - Sie haben einen Anspruch!
Dieser begründet sich durch die gesetzliche Erbfolge:
Sie sind als Enkelin neben den Kindern des Erblassers Erbe erster Ordnung!
Dies bedeutet, die drei Kinder des verstorbenen Großvaters (vorausgesetzt die Großmutter lebt nicht mehr) erben vorrangig! Ist jedoch eines der Kinder verstorben (Ihr Vater) treten dessen Kinder (Sie als Enkelin und Einzelkind) an deren Stelle. Somit erben Sie 1/3 des Vermögens Ihres Großvaters!
Sie sollten in diesem Zusammenhang das Nachlassgericht als verwaltende Instanz kontaktieren. Hier finden Sie noch einmal die Aufgaben des
Nachlassgerichts und warum es in Erbangelegenheiten immer ein wichtiger Ansprechpartner sein kann!
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach