Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 15.09.2015, 12:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Bin ich erberechtigt?

Hallo Saskia,

ich kann Ihre Frage kurz und knapp beantworten: Ja - Sie haben einen Anspruch!

Dieser begründet sich durch die gesetzliche Erbfolge:
Sie sind als Enkelin neben den Kindern des Erblassers Erbe erster Ordnung!

Dies bedeutet, die drei Kinder des verstorbenen Großvaters (vorausgesetzt die Großmutter lebt nicht mehr) erben vorrangig! Ist jedoch eines der Kinder verstorben (Ihr Vater) treten dessen Kinder (Sie als Enkelin und Einzelkind) an deren Stelle. Somit erben Sie 1/3 des Vermögens Ihres Großvaters!

Sie sollten in diesem Zusammenhang das Nachlassgericht als verwaltende Instanz kontaktieren. Hier finden Sie noch einmal die Aufgaben des Nachlassgerichts und warum es in Erbangelegenheiten immer ein wichtiger Ansprechpartner sein kann!


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten