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Alt 02.11.2009, 22:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Keller für private Sachen nutzen

Hallo blubbubb,

ich denke hier ist der einfachste Weg, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, denn nach meiner Auffassung ist auch ein Pocketbike ein motorgetriebenes Fahrzeug, welches sicher durch die Hausordnung oder den Mietvertrag zur Lagerung im Keller ausgeschlossen ist.

Wenn man den Sachverhalt dem Vermieter schildert und sämtliche Risiken eliminiert könnte ich mir jedoch vorstellen, dass der Vermieter zusagt - was er aber nicht muss.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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