AW: Erbe ich nur den Pflichtteil?
Hallo,
in einem solchen Fall ist meiner Ansicht nach die gesetzliche Erbfolge maßgeblich. Testamente finden keine Berücksichtigung.
Das bedeutet: Sollte ein Erbe vor dem Erbfall versterben, tritt sein nächster Verwandte an dessen Stelle. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wären das dann Sie.
Fazit: Nach meiner Kenntnis erben Sie und der Bruder Ihrer Mutter zu gleichen Teilen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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