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Alt 07.10.2015, 09:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Erbe ich nur den Pflichtteil?

Hallo,

in einem solchen Fall ist meiner Ansicht nach die gesetzliche Erbfolge maßgeblich. Testamente finden keine Berücksichtigung.

Das bedeutet: Sollte ein Erbe vor dem Erbfall versterben, tritt sein nächster Verwandte an dessen Stelle. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wären das dann Sie.

Fazit: Nach meiner Kenntnis erben Sie und der Bruder Ihrer Mutter zu gleichen Teilen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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