Hallo,
gemäss §13 kann Wohneigentum des Erlassers bei Eigennutzung durch einen Ehegatten steuerfrei übernommen werden, bei einem Kind ist dies nur steuerfrei möglich bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmeter.
Die Frage ist nun, was bei einer grösseren Wohnfläche steuerfällig wird:
Muss bei einer Wohnfläche über 200 Quadratmeter (Annahme: 205 Quadratmetrer) nur die Differenzfläche (5 Quadratmeter) versteuert werden oder die Gesamtfläche (205 Quadratmeter)?
Für eine Klärung wären wir sehr dankbar.