Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 25.10.2015, 09:16
Bonito Bonito ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2015
Beiträge: 3
Beitrag Zugewinnhandhabung bzgl. Nachlasshöhe und Besteuerung

Hallo,

bei Eheleuten in Zugewinngemeinschaft soll gemäss § 5 ErbStG ein Ausgleich des sog. Zugewinns erfolgen, so dass ohne Anfangsvermögen auf beiden Seiten am Ende jedem Ehepartner die Hälfte des gemeinsamen Vermögens gehört/zusteht, dh eine Hälfte wird ErbSt-frei vererbt.

Die Frage ist, ob dieser Zugewinn-Ausgleich von vorneherein angewendet wird bei der Ermittlung der Nachlasshöhe oder erst (und nur) bei der Berechnung der Steuer für den Ehepartner?

Beispiel:
Der verstorbene Ehepartner hat ein Wertpapierguthaben auf seinen Namen in Höhe eines Betrages X, was in das Erbe an den Ehepartner und seine Kinder einfliesst.
Fliesst nun der volle Betrag X in die Nachlasshöhe hinein (Fall a) oder nur X/2 (Fall b)?

Im Fall a würde der überlebende Ehepartner bereits X/2 "besitzen" und nur X/2 fliesst in die Erbmasse, wovon der Ehepartner wiederum die Hälfte erbt, dh der Ehepartner bekommt 75% vom Betrag X und muss dabei 25% versteuern, die übrigen 25% gehen an die Kinder.
Im Fall b würde der volle Betrag X in die Erbmasse einfliessen, der Ehepartner erhält 50%, aber bei der Besteuerung wird der Zugewinn angerechnet, dh nur 25% müssen versteuert werden. Die Kindern erhalten die übrigen 50% vom Betrag X.

Für eine Klärung dieser Frage wären wir sehr dankbar.
Herzlichen Dank im voraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen