Hallo sayla,
meines Erachtens nach gereicht ein Einbruch nicht als fristloser Kündigungsgrund.
Gründe für eine fristlose Kündigung findest du hier:
Gründe für fristlose Kündigung
Dennoch solte der Vermieter schnellstens für die Beseitigung der Schäden sorgen. Diese sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach