Hallo,
zu Ihrer Frage:
Der Pflichtteil wird aus der Erbmasse des Verstorbenen errechnet. Diese kann z.B. die Hälfte des Vermögens der Eltern betragen, wenn alle Wertgegenstände auf die Eheleute eingetragen sind. Andernfalls wäre zu differenzieren!
Zu Ihren weiterführenden Fragen:
Der Pflichtteil ist zu zahlen! Andere Vereinbarungen müssen individuell getroffen werden - vertraglich kann nämlich alles geregelt werden.
Die Mutter kann z.B. auch schon eine Schenkung zu Lebzeiten vornehmen, wenn das Vermögen relativ hoch ist. So kann Erbschaftssteuer gespart werden! Aber zu vertraglichen Fragen kann und darf ein Forum keine konkrete Auskunft geben.
Hier kommen Sie leider nicht um eine Beratung herum! Ich empfehle Ihnen daher einen unserer Anwälte zu fragen:
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Diese können Ihnen möglicherweise konkrete Lösungen oder auch ganz neue Wege aufzeigen, wie der Nachlass gesichert werden kann.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach