Hallo,
ich glaube, dass das schwierig für Sie ist, aber Sie müssen gegenüber den Gläubigern standhaft bleiben. Zeigen Sie Ihnen den Nachweis über die Erbausschlagung.
Mit der Ausschlagung des Erbes sind Sie für keine Kosten mehr verantwortlich! Die Beerdigung ist von den Erben zu bezahlen.
Im Zweifelsfall rate ich Ihnen zu einer günstigen Rechtsberatung:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Sie haben die Wahl sich telefonisch oder per Mail beraten zu lassen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach