Hallo,
ohne das Testament zu kennen ist es sehr schwierig diesen Fall einzuschätzen.
Die Frage ist ja, ob sich Ihre Eltern als Alleinerben eingesetzt haben. Des Weiteren ist nicht klar, in welchem Umfang Sie Nacherbe sind? Also nach Ableben Ihres Vaters am Geldwert der Immobilie partizipieren?
Der Pflichtteil und der Anspruch darauf wird in diesem Fall sicher verjährt sein:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach