Hallo, diese Dinge gehören meines Erachtens nach nicht zum Nachlass, es ist aber denkbar, dass der Erblasser Auflagen oder Bedingungen innerhalb des Testaments verfügt hat, wie z.B.:
"Mein Sohn soll das Erbe nur bekommen, wenn er sich um die Grabpflege kümmert."
Oder:
"Meine Tochter erbt den Sportwagen nur, wenn Sie sich um unseren Hund Waldi kümmert."
Mehr zu Auflagen und Bedingungen im Testament finden Sie hier:
Erbschaft Auflagen und Bedingungen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
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