Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.01.2016, 15:34
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachlassberechnung Grabpflege und Tierbetreuung

Hallo, diese Dinge gehören meines Erachtens nach nicht zum Nachlass, es ist aber denkbar, dass der Erblasser Auflagen oder Bedingungen innerhalb des Testaments verfügt hat, wie z.B.:

"Mein Sohn soll das Erbe nur bekommen, wenn er sich um die Grabpflege kümmert."

Oder:

"Meine Tochter erbt den Sportwagen nur, wenn Sie sich um unseren Hund Waldi kümmert."

Mehr zu Auflagen und Bedingungen im Testament finden Sie hier:
Erbschaft Auflagen und Bedingungen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten