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Alt 30.01.2016, 14:32
Mausi Mausi ist offline
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Standard AW: Zugewinnhandhabung bzgl. Nachlasshöhe und Besteuerung

... OK, auch wenn ich glaube, dass Bonito nicht mehr mitliest ...

(1) Gemäß §5 ErbStG "soll" kein Ausgleich erfolgen ... es "soll" nur das steuerfrei gestellt werden, was nach § 1371 BGB ausgeglichen werden "könnte".
Dementsprechend "wird der Zugewinnausgleich NICHT von vornherein angewendet" sondern spielt nur bei der Berechnung der Steuer eine Rolle.
Es fließt also der gesamte Betrag X in den Nachlass (z.B. Erbengemeinschaft).

(2) Fall b gibt es nicht, braucht also nicht diskutiert zu werden - auch nicht die weiteren Fehler darin.

(3) Bei der Beschreibung von Fall (a) irren Sie sich aber auch, wenn Sie schreiben "Im Fall a würde der überlebende Ehepartner bereits X/2 "besitzen". Der Überlebende besitzt zunächst gar nichts an den Wertpapierguthaben des Verstorbenen, denn in der Ehe gehören jedem einzelnen seine eigenen Wertpapiere (und sein sonstiges Eigentum) zu 100%.
Grundsätzlich erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern 1/4 - bei bestehen einer Zugewinngemeinschaft (das ist die Regel) statt 1/4 sogar 1/2. D.h. i.d.R. erbt der überlebende Ehegatte 50% und die Kinder zusammen die anderen 50%.
[ Der überlebende Ehepartner kann es auf Antrag aber auch noch anders gestalten - darauf gehe ich hier aber nicht ein. ]
Bei der Berechnung der ErbSt auf die 50% des überlebenden Ehepartners wird dann seine theoretisch bestehende Zugewinnausgleichsforderung (sofern er denn eine hat, weil er in der Ehe weniger Zugewinn gemacht hat) steuermindernd geltend gemacht:
Beispiel (ohne andere Freibeträge): Verstorbener hat nur Wertpapiere. Überlebender hat nichts. Beide hatten bei Beginn der Ehe nichts -> Theoretisch Ausgleichsforderung des Überlebenden wäre 1/2 der Wertpapiere des Verstorbenen .... -> Der überlebenden Ehepartner hätte nichts zu versteuern. [Grundgedanke: er hat die Hälfte während der Ehe miterwirtschaftet]
Die Kinder (ohne andere Freibeträge) hätten zusammen die anderen 50% Wertpapiere zu versteuern.

P.S. Schade, dass hier im Forum so wenig los ist.
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