AW: Verjährung Pflichtteil - Berechtigte nicht auffindbar
Hallo, leider sehe ich keine Alternative zu den 30 Jahren Verjährungsfrist, wenn die Kinder nicht ausfindig zu machen sind!
Somit kann jederzeit der Anspruch kommen, sollten die Kinder vom Tod und der Enterbung erfahren.
Sollte es keine weiteren Anspruchsberechtigten geben, beträgt der Pflichtteil insgesamt 50% des Erbes... dieser Anteil sollte im Bestfall immer vom Alleinerben liquide zu machen sein, auch wenn sich das leichter schreibt, als umzusetzen ist.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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