Hallo,
da Ihr Vater bereits vorverstorben ist, wäre Ihre Schwester als Erbin erster Ordnung pflichtteilsberechtigt.
Hier müssen Sie aber nicht aktiv werden. Ihre Schwester muss Ihren Pflichtteil nämlich erst einmal einfordern. Hier erfahren Sie alles weitere zum Pflichtteil:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach