Hallo, wenn es kein Testament gibt, sind die Verwandten erbberechtigt. Freunde finden hier keinerlei Berücksichtigung!
Auch Schenkungen sind ggf. auf das Erbe mit anzurechnen, zumindest, wenn diese innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Versterben des Erblassers getätigt wurden. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Soviel zum deutschem Erbrecht / Schenkungsrecht!
Das grundlegende Problem was ich sehe ist, dass es sich um eine "Freundin aus Brasilien" handelt! Hier wäre dann die Frage, ob das deutsche Erbrecht überhaupt zur Anwendung kommt, oder der ganze Sachverhalt dem brasilianischen Rechtssystem unterliegt.
Ich kann Ihnen demnach nur empfehlen einen Anwalt zu konsultieren - das geht auch hier über das Forum mit unserem Servicepartner für eine günstige Beratung online:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach