Recht auf gesetzlichen Erbteil bei Schenkung?
Guten Abend, mir geht zur Zeit die Frage durch den Kopf, ob ich meinen Sohn noch enterben kann, oder ob das jetzt nicht mehr möglich ist.
Mein Sohn bekam vor einigen Jahren eine Wohnung per notariellem Schenkungsvertrag. In diesem Vertrag wurde vereinbart : Ein Erbverzicht des Beschenkten soll hiermit nicht erklärt werden
Mein Sohn wird immer aufmüpfiger und behauptet mir gegenüber, dass ich ihn nicht mehr enterben könnte.
Ob das nun so ist, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vom Notar erfahren, also wenn ich das notarielle Testament machen lassen.
Momentan denke ich des Öfteren an Enterbung. Ist es noch möglich oder freut sich der aufmüpfige Sohn zurecht?
Danke und Gruß
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